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Ausgleichsflächen

Die Eingriffsregelung (auch Eingriffs-Ausgleichs-Regelung) ist im deutschen Recht das bedeutendste Instrument zur Durchsetzung von Belangen des Naturschutzes, das in der „Normal-Landschaft“ greift, also auch außerhalb naturschutzrechtlich gesicherter Gebiete. Grundidee ist ein generelles Verschlechterungsverbot für Natur und Landschaft. Die Kompensation der Beeinträchtigungen soll z.B. durch Ausgleichsflächen erreicht werden, welche den Verlust adäquat ausgleichen sollen.

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    1 Ausgleichsfläche Lechfeld bei Hurlach